Tipi der Krankheitszustände
Zur Überprüfung, welche konkreten Krankheitszustände gemäß Artikel 45 der Vorschriften über die obligatorische Krankenversicherung im Gesundheitszentrum Olimia behandelt werden, fügen wir eine detaillierte Angabe des entsprechenden Teils dieses Artikels bei.
TIP 1: Entzündliche rheumatische und systemische Bindegewebserkrankungen:
rheumatoide Arthritis in ruhiger Phase mit eingeschränkter Beweglichkeit von mindestens drei Gelenken, nämlich einem großen und mindestens drei kleinen;
Spondyloarthritis mit axialer Beteiligung;
Spondyloarthritis mit peripherer Beteiligung;
psoriatische Arthritis in ruhiger Phase nach evidentem akutem Schub mit Beteiligung von mindestens drei Gelenken, nämlich mindestens einem großen und mindestens drei kleinen;
systemische Bindegewebserkrankungen, wie systemische Sklerose mit rascher Verschlechterung der Hautsymptomatik und Bildung von Gelenkkontrakturen;
Polymyositis, Dermatomyositis mit ausgeprägter Schwächung der Muskelkraft und Atrophie der Gliedmaßenmuskulatur.
TIP 2: Degenerativer Rheumatismus:
generalisiertes Spondylose der Wirbelsäule mit schwerer funktioneller Beeinträchtigung und neurologischen Ausfällen;
schwere funktionelle Beeinträchtigung großer Gelenke mit der Möglichkeit einer schnellen Entstehung von Muskelatrophien oder Gelenkkontrakturen.
TIP 3: Verletzungen und Operationen am Bewegungsapparat:
Polytrauma mit schwerer funktioneller Beeinträchtigung der Motorik;
Verbrennungen mit schwerer funktioneller Beeinträchtigung der Motorik;
Frakturen großer Knochen, Wirbelsäule nach der ersten Kontrolluntersuchung;
Osteotomie großer Knochen zur Korrektur der Gelenkposition, mit schwerer funktioneller Beeinträchtigung;
Endoprothese großer Gelenke, mindestens vier Wochen nach dem Eingriff, jedoch nur bei schwerer und noch reversibler funktioneller Beeinträchtigung;
totale Synovektomie großer Gelenke bei schwerer funktioneller Beeinträchtigung;
Rekonstruktion der Kreuzbänder des Knies, operative Stabilisierung der Kniescheibe;
Stabilisierungsoperationen der Schulter, Naht der Rotatorenmanschette;
operativer Eingriff an der Wirbelsäule, mit schwerer funktioneller Beeinträchtigung.
TIP 7: Hautkrankheiten:
generalisiertes Psoriasis, das mit Medikamenten nicht beherrschbar ist;
Sclerodermie mit schwerer funktioneller Beeinträchtigung, nach abgeschlossenem Krankenhausaufenthalt;
umfassende Resektionen von Haut und Unterhaut, aufgrund einer Operation wegen malignem Melanom oder anderer Hautmalignome, mit Entfernung regionaler Lymphknoten.
ABWESENHEIT VON DER THERAPIE
Wenn Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, können Sie Ihre Abwesenheit schriftlich ohne Angabe von Gründen bis spätestens 10 Tage vor der geplanten physiotherapeutischen Behandlung entschuldigen und zwar nur einmal.
Wenn Sie nicht erscheinen und Ihre Abwesenheit nicht im Voraus entschuldigen, wird Ihr Name von der Warteliste gestrichen und der Arbeitsauftrag verliert seine Gültigkeit. In die Warteliste für dieselbe Leistung beim selben Anbieter können Sie sich erst nach 3 Monaten wieder eintragen.
Eine spätere Absage des Termins muss schriftlich erfolgen und ist nur aus objektiven Gründen möglich, das bedeutet ein unaufschiebbares oder unvorhersehbares Ereignis, das Ihnen die Anreise zur physiotherapeutischen Behandlung unmöglich gemacht hat (z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, Naturkatastrophe, Verkehrsunfall). Im Falle einer entschuldigten Abwesenheit werden wir Sie auf die Warteliste für den nächstfreien Termin setzen.
Eine Absage ist in keinem Fall mehr möglich nach 30 Tagen nach dem Termin.